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Gesetzwidriger Ratenplan eines Bauträgers - keine Wettbewerbshandlung

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2003/196 Heft 12 v. 21.8.2003

(§ 10 Abs 2 BTVG, § 1 UWG) Vereinbart ein Bauträger bzw Wohnungseigentumsorganisator mit seinen Kunden, die er bereits für sich gewonnen hat, Ratenpläne, die gegen § 10 Abs 2 BTVG verstoßen, sind die Mitbewerber dadurch nicht in ihrer Marktposition nachteilig betroffen.

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