(§ 43 ABGB, § 1 UWG) Bei der Registrierung eines Ortsnamens (hier: Adnet) als Domainname in der Top-Level-Domain .at liegt keine Namensbestreitung vor, weil mit der Domainregistrierung in keinem Fall das Recht des Namensinhabers bestritten wird, den Namen zu führen. Dass jeder Domainname nur einmal vergeben werden kann, hat lediglich technische Gründe.

