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Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei Zerwürfnis mit zweitem Gesellschafter-Geschäftsführer

GESELLSCHAFTSRECHTWRInfo 2003/198 Heft 12 v. 21.8.2003

(§ 16 Abs 2 GmbHG, § 117 HGB, § 127 HGB) Auch wenn man bei einer Zwei-Mann-GmbH die Frage bejaht, dass schon ein - wenn auch unverschuldetes - Zerwürfnis zwischen den beiden Gesellschafter-Geschäftsführern zur Abberufung eines der beiden ausreicht, so muss jedenfalls die Fortdauer der Tätigkeit als Geschäftsführer dem anderen Gesellschafter- Geschäftsführer nicht mehr zumutbar sein, wobei eine Abwägung der Interessen beider Gesellschafter-Geschäftsführer unter Berücksichtigung deren Gesamtverhaltens stattzufinden hat.

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