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Errichtung eines Betriebsgebäudes für land- und forstwirtschaftlichen Mischbetrieb

BAURECHTWRInfo 2003/210 Heft 12 v. 21.8.2003

(§ 20 Bgld RPlG) Nach dem Burgenländischen Raumplanungsgesetzdürfen Baubewilligungen grundsätzlich nur erteilt werden, wenn sie dem Flächenwidmungsplan nicht widersprechen. Von dieser Regelung sind bestimmte Baumaßnahmen ausgenommen, wenn sie für die der Flächenwidmung entsprechende Nutzung nachweislich notwendig sind (§ 20 Abs 4 und Abs 5 Bgld RPlG).

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