(§ 28 Z 3 KO, § 32 KO) Ein zwischen einer GmbH & Co KG und ihrem Kommanditisten in Benachteiligungsabsicht zwei Jahre vor Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH & Co KG geschlossenes Rechtsgeschäft, ist gemäß § 28 Z 3 KO anfechtbar, weil ein Kommanditist iSd § 32KO ein naher Angehöriger der Kommanditgesellschaft ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kommanditist mehr als ein Jahr vor Konkurseröffnung aus der KG ausgeschieden ist.