vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kommanditist ist iSd § 32 KO naher Angehöriger der Kommanditgesellschaft

INSOLVENZRECHTWRInfo 2003/201 Heft 12 v. 21.8.2003

(§ 28 Z 3 KO, § 32 KO) Ein zwischen einer GmbH & Co KG und ihrem Kommanditisten in Benachteiligungsabsicht zwei Jahre vor Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH & Co KG geschlossenes Rechtsgeschäft, ist gemäß § 28 Z 3 KO anfechtbar, weil ein Kommanditist iSd § 32KO ein naher Angehöriger der Kommanditgesellschaft ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kommanditist mehr als ein Jahr vor Konkurseröffnung aus der KG ausgeschieden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!