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Bekräftigung, die angebotene Leistung zu erbringen - keine „Nachbesserung des Angebots“

VERGABERECHTWRInfo 2003/202 Heft 12 v. 21.8.2003

(§ 52 Abs 5 BVergG 2002) Die über Anfrage des Auftraggebers erfolgteBekräftigung, die angebotene Leistung erbringen zu können, ist keine„Nachbesserung des Angebots“; wird doch bereits mit der Anbotslegungerklärt, die Leistung bedingungsgemäß zu erbringen.

VwGH 22.05.2003, 2003/04/0021

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