(§ 577 ZPO) Die aus einem Gesellschaftsvertrag ableitbare Pflicht eines Gesellschafters zur Unterfertigung einer Firmenbucheingabe ist vergleichs- und somit schiedsfähig. Ein Streit über eine derartige Pflicht kann daher einem Schiedsgericht unterworfen werden.
OGH 29.04.2003, 1 Ob 22/03x

