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Schiedsfähigkeit der Pflicht zur Unterfertigung einer Firmenbucheingabe

VERFAHRENSRECHTWRInfo 2003/186 Heft 11 v. 31.7.2003

(§ 577 ZPO) Die aus einem Gesellschaftsvertrag ableitbare Pflicht eines Gesellschafters zur Unterfertigung einer Firmenbucheingabe ist vergleichs- und somit schiedsfähig. Ein Streit über eine derartige Pflicht kann daher einem Schiedsgericht unterworfen werden.

OGH 29.04.2003, 1 Ob 22/03x

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