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Konkursfähigkeit des Absonderungsvermögens nach Einantwortung

INSOLVENZRECHTWRInfo 2003/161 Heft 10 v. 3.7.2003

(§ 1 KO, § 812 ABGB) Dem durch Nachlassseparation entstandenen Absonderungsvermögen ist auch nach Einantwortung des Nachlasses Konkursfähigkeit zuzuerkennen.

OGH 20.03.2003, 8 Ob 244/02v

Die in der Konkursordnung nicht eigens geregelte Konkursfähigkeit ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Parteifähigkeit zu beurteilen: Wer parteifähig ist, ist grundsätzlich auch konkursfähig.

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