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Einverleibung des Pfandrechts gegen den zwischenzeitlich verstorbenen Pfandbesteller

RechtsprechungGrundbuchsrechtwobl 2017/52wobl 2017, 157 Heft 5 v. 1.5.2017

§ 21 GBG, § 27 GBG, § 94 GBG

Für die Einverleibung des Pfandrechts gegen den zwischenzeitlich verstorbenen, jedoch im Grundbuch noch als Eigentümer aufscheinenden, Pfandbesteller bedarf es keiner Zustimmung seiner Erben und – im Falle ihrer Minderjährigkeit – auch keiner pflegschaftsgerichtlichen Prüfung dieser Zustimmung.

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