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Sprungeintragung nach § 22 GBG im Rang einer vor Eröffnung des Konkursverfahrens angemerkten Rangordnung für die beabsichtige Veräußerung

RechtsprechungGrundbuchsrechtwobl 2017/53wobl 2017, 158 Heft 5 v. 1.5.2017

§ 22 GBG, § 56 Abs 3 GBG, § 13 IO

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