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(Un)-Wirksamkeit eines Umlaufbeschlusses, wenn der Minderheit nicht ausreichende Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird

RechtsprechungWEGwobl 2016/60wobl 2016, 182 Heft 5 v. 1.5.2016

§ 24 Abs 1 WEG 2002, § 31 Abs 1 WEG 2002

Auch ein schriftlicher Umlaufbeschluss (etwa in Form einer Unterschriftenliste) kommt erst dann wirksam zustande, wenn allen Wohnungseigentümern zuvor ausreichend Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird, und zwar auch jenen mit einer voraussichtlich als Minderheit chancenlosen Gegenposition.

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