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Zur Frage, ob die Anmerkung der Rangordnung für eine beabsichtigte Veräußerung eines halben Mindestanteils der Zustimmung des Eigentümerpartners bedarf

RechtsprechungWEGwobl 2016/56wobl 2016, 176 Heft 5 v. 1.5.2016

§ 53 Abs 3 GBG, § 53 Abs 4 GBG, § 13 Abs 3 WEG 2002

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