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Anfechtung einer Benützungsvereinbarung iSd § 17 WEG 2002 wegen Irrtums erfordert die Mitwirkung sämtlicher Mit- und Wohnungseigentümer

RechtsprechungWEGwobl 2016/57wobl 2016, 177 Heft 5 v. 1.5.2016

§ 523 ABGB, § 871 ABGB, § 17 WEG 2002, § 14 ZPO, § 267 ZPO

Die Unteilbarkeit mehrgliedriger Schuldverhältnisse gilt auch für die entsprechenden Gestaltungsrechte; sie können daher nur für und gegen alle oder für und gegen keinen von ihnen wirken. Bei der Irrtumsanfechtung handelt es sich um ein Gestaltungsrecht.

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