ABGB § 863, ABGB § 1114
Ein iSd § 863 ABGB eindeutig auf Verhinderung einer Vertragsverlängerung abzielendes, auch schon vor dem Endtermin gesetztes Verhalten, das in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit diesem steht, reicht aus, um die Vermutung der stillschweigenden Erneuerung zu widerlegen.