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Keine stillschweigende Vertragsverlängerung bei entgegengesetztem Verhalten des Vermieters

RechtsprechungMRGwobl 2014/75wobl 2014, 204 Heft 7 und 8 v. 1.7.2014

ABGB § 863, ABGB § 1114

Ein iSd § 863 ABGB eindeutig auf Verhinderung einer Vertragsverlängerung abzielendes, auch schon vor dem Endtermin gesetztes Verhalten, das in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit diesem steht, reicht aus, um die Vermutung der stillschweigenden Erneuerung zu widerlegen.

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