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Zur Haftung des selbständigen Unternehmers, der die Aufgaben des Wegehalters besorgt

RechtsprechungABGBwobl 2013/65wobl 2013, 185 Heft 6 v. 1.6.2013

§ 1315, § 1319a ABGB:

Derjenige, der als selbständiger Unternehmer die Aufgaben des Wegehalters besorgt, gehört nicht mehr zu den "Leuten" des Wegehalters iSd § 1319a ABGB. Es besteht kein Anlass, davon abzugehen und den selbständigen Unternehmer in analoger Anwendung des § 1319a ABGB dem Wegehalter gleichzuhalten.

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