§ 22 BAO
§ 28 EstG:
Kein Missbrauch iSd § 22 BAO bei wechselseitiger Vermietung von Eigentumswohnungen an die jeweiligen Kinder des anderen Eigentümers
§ 22 BAO
§ 28 EstG:
Kein Missbrauch iSd § 22 BAO bei wechselseitiger Vermietung von Eigentumswohnungen an die jeweiligen Kinder des anderen Eigentümers