§§ 1090 ff, §§ 1295 ff ABGB:
Ein Verpächter muss den Pächter unter gewissen Umständen - insb bei Überbindung der Prämienzahlung - auf eine ihm bekannte Unterversicherung hinweisen.
OGH 19. 3. 2013, 4 Ob 39/13h - Zurückweisung der Revision (LG Innsbruck 3 R 225/12b; BG Innsbruck 17 C 333/08v)