Am 27. Februar 2013 wurde vom österreichischen Nationalrat das Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) beschlossen. Vor dessen Beschlussfassung brachte der mit der Behandlung der Regierungsvorlage betraute Justizausschuss ua einen umfassenden Abänderungsantrag ein, welchem das Plenum die Zustimmung erteilte. Der folgende Beitrag behandelt die daraus resultierenden Abweichungen vom Gesetzesentwurf der Bundesregierung und widmet sich den Auswirkungen des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen auf Mietverträge.