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Keine analoge Anwendung der Präklusionsregeln des § 16 Abs 8 MRG

RechtsprechungMRGwobl 2013/27wobl 2013, 84 Heft 3 v. 1.3.2013

§ 12a Abs 2, § 16 Abs 8, § 45 Abs 1 und 2, § 46 Abs 2, § 46a Abs 6 MRG:

Eine analoge Anwendung der Präklusionsregelungen der §§ 16 Abs 8 und 9 MRG bzw §§ 12a Abs 2, 45 Abs 1 und 2, 46 Abs 2 und 46a Abs 6 MRG bei einer vom Vermieter ohne jede gesetzliche oder vertragliche Grundlage vorgenommenen Anhebung des vertraglich vereinbarten Hauptmietzinses ist mangels Vorliegens einer planwidrigen Gesetzeslücke ausgeschlossen.

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