vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eigentumserwerb an Zubehör-WE nur durch Einverleibung; Wirksamkeit der Benützungsvereinbarung nach Rechtslage im Abschlusszeitpunkt zu beurteilen

RechtsprechungWEGRA Mag. Dr. Till Hausmannwobl 2012/137wobl 2012, 422 Heft 12 v. 1.12.2012

§ 523, § 833 ABGB

§ 2 Abs 3, § 17 Abs 1 und 3 WEG 2002:

Die sachenrechtliche Zuordnung eines Raumes oder einer Fläche als Zubehör zu einem WE-Objekt erfolgt durch die Einverleibung des WE und des Umfangs des Zubehörs im Grundbuch. Ist die Fläche oder der Raum weder als Zubehör zu einem bestimmten WE-Objekt noch als eigenes WE-taugliches Objekt im Grundbuch eingetragen, handelt es sich um allgemeine Teile der Liegenschaft. Zubehör-WE kann nur an solchen Teilen der Liegenschaft begründet werden, die (sinnlich wahrnehmbar) deutlich abgegrenzt sind. Letztlich ist nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen, ob eine Abgrenzung ausreichend deutlich ist. An dieser Rsp hält der 4. Senat ungeachtet der Kritik in der Lehre fest. Eine (weitere) Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes ist im Hinblick auf die damit verbundene Unsicherheit für den Rechtsverkehr abzulehnen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!