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Zubehöreigenschaft von Hausgärten

RechtsprechungWEGwobl 2012/136wobl 2012, 421 Heft 12 v. 1.12.2012

§ 833 ABGB

§ 2 Abs 3 WEG 2002:

Ein Hausgarten, der im Grundbuch nicht als Zubehör zu einem WE-Objekt eingetragen ist, ist - anders als ein Balkon oder eine Terrasse - mangels eindeutiger baulicher Verbindung selbst dann kein unselbstständiger Bestandteil eines WE-Objekts, wenn er daran unmittelbar angrenzt und eingezäunt ist, sondern allgemeiner Teil der Liegenschaft.

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