§ 833 ABGB
§ 2 Abs 3 WEG 2002:
Ein Hausgarten, der im Grundbuch nicht als Zubehör zu einem WE-Objekt eingetragen ist, ist - anders als ein Balkon oder eine Terrasse - mangels eindeutiger baulicher Verbindung selbst dann kein unselbstständiger Bestandteil eines WE-Objekts, wenn er daran unmittelbar angrenzt und eingezäunt ist, sondern allgemeiner Teil der Liegenschaft.