§ 46 MRG:
Das in § 46 Abs 2 MRG vorgesehene Recht des Vermieters zur Anhebung des Hauptmietzinses kommt nur bei einem Eintritt aufgrund des Gesetzes, nicht aber bei einem vertraglichen Weitergaberecht zum Tragen.
OGH 18. 4. 2012, 3 Ob 53/12h (LGZ Wien 38 R 290/11w; BG Innere Stadt Wien 47 C 179/10p)