Wohnungseigentumsgemeinschaften erbringen bei der Verwaltung der Anlage eine eigenständige und einheitliche Leistung an die Wohnungseigentümer, die insgesamt der Umsatzsteuer unterliegt
RechtsprechungAbgabenrechtDr. Christian Lenneiswobl 2011/108wobl 2011, 250 Heft 7 und 8 v. 29.8.2011