§ 4 Abs 1 UStG 1994:
Die Weiterverrechnung von Ausgabenposten wie Postgebühren, Hausmeister, Gebäudeversicherung und Grundsteuer durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die einzelnen Wohnungseigentümer unterliegt der Umsatzsteuerpflicht.
VwGH 24.2.2011, 2007 / 15 / 0129