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Mietkaution - Ausnahmen von der Tilgungswirkung einer abgerufenen Bankgarantie

RechtsprechungABGBwobl 2009/21wobl 2009, 53 Heft 2 v. 1.2.2009

§ 447, § 880a, § 1415 ABGB:

Die Kaution des Bestandnehmens in Form einer Bankgarantie zur Sicherung aller Ansprüche des Bestandgebers ist ein Deckungsfonds auch für künftige Forderungen, wenn das Bestandverhältnis fortgesetzt wird.

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