§ 328, § 366, § 435 ABGB
§ 37, § 156 EO:
Selbst wenn ein Superädifikat unzulässig im Zuge der Realexekution mitversteigert wurde, erwirbt der gutgläubige Ersteher durch den Zuschlag daran Eigentum.
§ 328, § 366, § 435 ABGB
§ 37, § 156 EO:
Selbst wenn ein Superädifikat unzulässig im Zuge der Realexekution mitversteigert wurde, erwirbt der gutgläubige Ersteher durch den Zuschlag daran Eigentum.