vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bestandgeberpfandrechte bei Abbauverträgen

RechtsprechungABGBwobl 2008/54wobl 2008, 150 Heft 5 v. 1.5.2008

§ 1101 ABGB:

Das gesetzliche Bestandgeberpfandrecht nach § 1101 ABGB besteht auch bei gemischten Verträgen, bei denen der Bestandcharakter überwiegt, darunter auch Abbauverträge. Gesichert sind damit nicht nur das Nutzungsentgelt, sondern auch die Nebengebühren, die anlässlich der Geltendmachung der Mietzinsforderung entstehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!