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Einstweiliger Mietzins - notwendiges Vorbringen im Provisorialverfahren

RechtsprechungMRGwobl 2007/15wobl 2007, 50 Heft 2 v. 1.2.2007

§ 382f EO; § 45 MRG:

Die Anspruchsbescheinigung zur Erwirkung eines einstweiligen Mietzinses setzt die erforderlichen Tatsachenbehauptungen voraus. Es widerspricht dem Wesen des auf eine rasche Entscheidung abgestellten Provisorialverfahrens, der gefährdeten Partei in einem zweiten Rechtsgang die Möglichkeit der Verbesserung eines unbestimmten Begehrens zu geben.

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