Abgrenzung zwischen einer gemeinschaftlichen Benützungsvereinbarung/-regelung und dem Änderungsrecht jedes Wohnungseigentümers an seinem WE-Objekt und/oder an allgemeinen Teilen der WE-Liegenschaft
RechtsprechungWEGGottfried Callwobl 2007/16wobl 2007, 51 Heft 2 v. 1.2.2007