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Abgrenzung zwischen einer gemeinschaftlichen Benützungsvereinbarung/-regelung und dem Änderungsrecht jedes Wohnungseigentümers an seinem WE-Objekt und/oder an allgemeinen Teilen der WE-Liegenschaft

RechtsprechungWEGGottfried Callwobl 2007/16wobl 2007, 51 Heft 2 v. 1.2.2007

§ 16 Abs 2, § 17 WEG 2002:

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