§ 18 Abs 2 Z 2 GGG, TP 1 GGG, § 58 Abs 1 JN: Bedeutet die Reduktion des Mietzinses im Gerichtsvergleich die Verpflichtung des beklagten Mieters zur Bezahlung des reduzierten Betrages, so ist ausgehend von diesem die Bemessungsgrundlage für eine allfällige Ergänzungspauschalgebühr zu ermitteln.
VwGH 26. 2. 2004, 2001/16/0200