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Gemeinsame Antragstellung in Grundbuchsachen gerichtsgebührenrechtlich riskant

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 2004/71wobl 2004, 288 Heft 9 v. 16.9.2004

§ 25 Abs 1 (insbes lit a) GGG (§ 26 Abs 3 GGG, § 7 Abs 4 GGG, TP 9 GGG):

Gemeinsame Antragstellung führt zur Solidarhaftung für die Eintragungsgebühr.

VwGH 30. 4. 2003, 2000/16/0086

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