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Im Exekutionsverfahren geltende Beschränkungen von Revisionsrekursen nach § 528 ZPO

RechtsprechungWEGwobl 2004/32wobl 2004, 128 Heft 4 v. 16.4.2004

§ 27 Abs 1 WEG 2002; § 78 EO iVm § 528 Abs 2 Z 2 ZPO:

Auch im Exekutionsverfahren (hier: Meistbotsverteilungsbeschluss im Zuge der Realisierung des gesetzlichen Vorzugspfandrechts nach § 27 Abs 1 WEG 2002) gelten die Revisionsrekursbeschränkungen des § 528 ZPO.

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