Die in wobl 2003, 161 ff am Beispiel des Immobilienleasings vertretene Ansicht, wonach Rückforderungsansprüche bei periodisch überhöhter Entgeltsleistung in Langzeitverträgen analog §§ 27 Abs 3 MRG und 5 Abs 4 KlGG in drei Jahren verjähren, wurde in weiterer Folge vom OGH in mehreren Entscheidungen aufgegriffen, im Schrifttum jedoch massiv in Zweifel gezogen.