§ 2 Abs 1, § 12 Abs 1 Z 1 (§ 6 Z 11) UStG 1994:
Kein umsatzsteuerrechtlich relevanter, zum Vorsteuerabzug berechtigender Leistungsaustausch im Fall der Untervermietung von Räumlichkeiten durch die Mieter an eine von ihnen (personengleich gegründete) GesbR (wenn die Mieter berechtigt sind, den Betriebsgegenstand der GesbR, eine Musikschule, im Bestandobjekt zu betreiben).