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Aufteilung Hauptleistung (Nutzungsüberlassung) und Nebenleistung (Lieferung von Wärme) im USt-Recht

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 2003/150wobl 2003, 283 Heft 9 v. 22.9.2003

§ 10 Abs 2 Z 5, § 10 Abs 2 Z 12 UStG 1972 (§ 10 Abs 2 Z 4 lit a, § 10 Abs 2 Z 7 UStG 1994; §§ 13 und 14 WGG, § 2 Z 10 HeizKG):

Der Entgeltbestandteil, der auf die Abschreibung der Heizanlage bzw die Finanzierungskosten der Heizanlage entfällt, stellt keine Heizkosten und damit auch kein (dem Normalsteuersatz unterliegendes) Entgelt für die Lieferung von Wärme dar.

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