§ 1 Abs 4 Z 1 MRG; § 45 MRG idF vor MRN 2001:
Es ist jeweils zu prüfen, ob der gesamte Regelungsgehalt der Teilausnahmebestimmung des § 1 Abs 4 Z 1 MRG bei der Flächenmiete zur Errichtung eines Superädifikats analogiefähig ist. Die Regelung über die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge kann auf solche Mietverträge nicht angewendet werden.