Am Beispiel von möglicherweise vertragswidrig errechneten Immobilienleasingraten untersucht der folgende Beitrag, ob die aus der periodischen Leistung überhöhten Entgelts im Rahmen von Langzeitverträgen resultierenden bereicherungsrechtlichen Rückforderungsansprüche der 30-jährigen Regelverjährung des § 1478 ABGB oder einer kürzeren Sonderverjährung unterliegen.