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Wann verjähren bei Langzeitverträgen Rückforderungsansprüche wegen überhöhten Entgelts?

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Andreas Vonkilchwobl 2003, 161 Heft 6 v. 27.6.2003

Am Beispiel von möglicherweise vertragswidrig errechneten Immobilienleasingraten untersucht der folgende Beitrag, ob die aus der periodischen Leistung überhöhten Entgelts im Rahmen von Langzeitverträgen resultierenden bereicherungsrechtlichen Rückforderungsansprüche der 30-jährigen Regelverjährung des § 1478 ABGB oder einer kürzeren Sonderverjährung unterliegen.

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