§ 46c MRG:
Die Umwandlung eines Geschäftslokals in eine Wohnung der Ausstattungskategorie A erfüllt nicht den Belohnungstatbestand.
Es kommt nicht darauf an, ob dieselben Räumlichkeiten vor Umwidmung in ein Geschäftslokal als Wohnungen der Ausstattungskategorie D gewidmet waren.