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Teilurteil statt Beschluss gem § 33 Abs 2 und 3 MRG:

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 2000/64wobl 2000, 123 Heft 4 v. 20.4.2000

§ 33 Abs 2 u 3 MRG; § 1118 zweiter Fall ABGB:

In einem Rechtsstreit über eine Mietzins- und Räumungsklage muss statt eines Beschlusses gem § 33 Abs 2 und 3 MRG über das Mietzinsbegehren mit Teilurteil entschieden werden; andernfalls liegt ein Verfahrensmangel vor.

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