§ 33 Abs 2 u 3 MRG; § 1118 zweiter Fall ABGB:
In einem Rechtsstreit über eine Mietzins- und Räumungsklage muss statt eines Beschlusses gem § 33 Abs 2 und 3 MRG über das Mietzinsbegehren mit Teilurteil entschieden werden; andernfalls liegt ein Verfahrensmangel vor.