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Gerichtliche Aufkündigung - alternative Kündigungstermine

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 2000/65wobl 2000, 123 Heft 4 v. 20.4.2000

§ 562 ZPO; § 30 MRG:

Eine gerichtliche Aufkündigung mit einem zweiten Kündigungstermin, falls die Aufkündigung nicht rechtzeitig zugestellt werden sollte, kann wegen der Bedingungsfeindlichkeit einer Parteihandlung nach § 562 Abs 1 ZPO keine materiell-rechtliche Gestaltungswirkung gegen den Kündigungsgegner entfalten.

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