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Aufwandersatz durch Nachmieter

RechtsprechungMRGwobl 2000/173wobl 2000, 328 Heft 11 v. 20.11.2000

§ 10 Abs 4 und 6, § 37 Abs 3 MRG:

Die Berücksichtigung des § 10 Abs 6 MRG bei der Mietzinsbildung setzt voraus, dass der neue Mieter dem früheren Mieter dessen (gegenüber dem Vermieter) gemäß § 10 MRG bestehenden Ersatzanspruch erfüllt.

Die Präklusion eines Anspruches muss zwar nicht förmlich eingewendet werden, doch sind die tatsächlichen Voraussetzungen in erster Instanz zu behaupten und zu beweisen.

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