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Wohnungszusammenlegung - Duldungspflicht des Vermieters?

RechtsprechungMRGwobl 2000/172wobl 2000, 327 Heft 11 v. 20.11.2000

§ 9, § 37 Abs 1 Z 6 MRG:

Die Zusammenlegung zweier nebeneinander liegender Wohnungen, deren Mieter nicht ident sind, die jeweils mehr als 100 m2 Nutzfläche und jeweils die Ausstattungsmerkmale der Kategorie A aufweisen, würde - schon im Hinblick auf die bessere Vermietbarkeit getrennter Objekte - schutzwürdige Interessen des Vermieters beeinträchtigen.

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