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Rechtzeitigkeit der Überprüfung des Hauptmietzinses und der Mietzinserhöhung wegen Wertsicherung

RechtsprechungMRGwobl 1999/74wobl 1999, 165 Heft 5 v. 20.5.1999

§ 16 Abs 8 und 9 MRG:

Die Dreijahresfrist des § 16 Abs 8 MRG ist, wenn man ihre Anwendbarkeit auch für den Fall des § 16 Abs 9 MRG bejahen würde, jedenfalls nicht ab Mietvertragsabschluß, sondern höchstens ab Anwendung der Wertsicherungsvereinbarung zu berechnen.

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