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Überprüfung eines vereinbarten „Staffelmietzinses“

RechtsprechungMRGwobl 1999/73wobl 1999, 162 Heft 5 v. 20.5.1999

§ 16 MRG:

Maßgeblich für die Angemessenheitsprüfung ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages bzw - sofern abweichend - der Mietzinsvereinbarung. Nichts anderes gilt, wenn unbedingte, von vornherein für einen späteren Zeitpunkt vorgesehene Änderungen des Mietzinses vereinbart werden.

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