vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Hauptmietzins und Art der Geschäftstätigkeit; maßgeblicher Zeitpunkt für dessen Bestimmung bei Verpachtung des Unternehmens vor dem 1. 3. 1994

RechtsprechungMRGwobl 1998/130wobl 1998, 214 Heft 7 und 8 v. 20.7.1998

§§ 46a Abs 2, 12a Abs 2; §§ 46a Abs 3 u 6, 12a Abs 7 MRG:

Inhaber von Unternehmen, die - wenn auch ertragsschwach - mit ihren Geschäften keinen Beitrag zur Aufrechterhaltung der notwendigen Versorgungsstruktur leisten, werden durch die Mietzinsregelung des § 12a Abs 2 und § 46a Abs 2 MRG nicht begünstigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!