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Hauptmietzins und Art der Geschäftstätigkeit

RechtsprechungMRGwobl 1998/131wobl 1998, 215 Heft 7 und 8 v. 20.7.1998

§ 12a Abs 2, § 46a Abs 2 und 3 MRG:

Der Schutz durch Berücksichtigung der „Art der Geschäftstätigkeit“ gilt vor allem Kleinkaufleuten und Kleingewerbetreibenden, deren Geschäftszweig die Versorgung der Bevölkerung mit Sachgütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs ist.

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