§ 262 EO: Auf nicht im Eigentum des Verpflichteten stehende, sondern ihm nur verpfändete Sachen ist § 262 EO nicht anwendbar.
§ 262 EO: Auf nicht im Eigentum des Verpflichteten stehende, sondern ihm nur verpfändete Sachen ist § 262 EO nicht anwendbar.