vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dringendes Wohnbedürfnis des Angehörigen erst später

wobl 1997/83wobl 1997, 227 Heft 9 und 10 v. 20.9.1997

§ 14 Abs 3 MRG: Das dringendes Wohnbedürfnis des Eintrittsberechtigten ist zwar grundsätzlich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Todes zu beurteilen; nachträgliche Änderungen müssen jedoch insoweit berücksichtigt werden, als sie zum Zeitpunkt des Todes des Mieters konkret für die nächste Zeit zu erwarten waren, dies selbst dann, wenn der Bedarf erst nach einem längeren Zeitraum als einem Jahre auftreten wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!