I. Problemstellung und Regelungsbedarf
In den vergangenen Jahren hat sich Time-Sharing auf dem Urlaubsmarkt in zunehmendem Maße etabliert. Dabei wird dem Urlauber die Möglichkeit eingeräumt, in einer bestimmten Ferienanlage während eines vereinbarten Zeitraumes im Jahr (gewöhnlich ein oder zwei Kalenderwochen) ein Ferienappartement zu nutzen. Der Vorteil für den Betreiber solcher Anlagen liegt auf der Hand: Durch die Aufteilung der Nutzungsrechte an den Wohneinheiten auf einzelne Wochen, die in der Regel für einen längeren Zeitraum gegen eine Einmalzahlung erworben werden, ist eine optimale Ausnutzung der Anlage gewährleistet. Zudem erhält er das gesamte Benützungsentgelt für die Vertragsdauer, die meist mehr als zehn Jahre beträgt, im vorhinein. Für den Urlauber scheint die Lösung zunächst interessant, da er mit einem nicht allzu großen finanziellen Aufwand „(Teilzeit-) Eigentümer“ wird. Er erwirbt also nicht eine Ferienwohnung, die er nur kurze Zeit im Jahr nutzen kann, sondern lediglich ein Nutzungsrecht für die tatsächliche Aufenthaltsdauer. Auf den ersten Blick gewinnt man den Eindruck, daß die Lösung den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Doch der Schein trügt.