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Kein verpöntes Kündigungsmotiv

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2026/29wbl 2026, 98 Heft 2 v. 30.3.2026

§ 7 ABGB, § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG

Hat der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer geltend gemachten Anspruch bereits erfüllt und kündigt er den Arbeitnehmer wegen der Geltendmachung dieses Anspruchs, liegt der Anfechtungsgrund des § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG nicht vor. Eine planwidrige Gesetzeslücke, die eine Analogie rechtfertigen könnte, besteht nicht.

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